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   BVerfG, 07.12.1977 - 1 BvR 148/75   

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https://dejure.org/1977,384
BVerfG, 07.12.1977 - 1 BvR 148/75 (https://dejure.org/1977,384)
BVerfG, Entscheidung vom 07.12.1977 - 1 BvR 148/75 (https://dejure.org/1977,384)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Dezember 1977 - 1 BvR 148/75 (https://dejure.org/1977,384)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff der notwendigen Auslagen im Verfasungsbeschwerde-Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfahren - Verfassungsbeschwerde - Auslagenerstattung - Eigenständige Regelung - Kosten - Mitwirkung mehrerer Rechtsanwälte - Mündliche Verhandlung

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 46, 321
  • NJW 1978, 259
  • MDR 1978, 292
  • FamRZ 1978, 14
  • DVBl 1978, 329
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 08.07.1976 - 1 BvL 19/75

    Contergan

    Auszug aus BVerfG, 07.12.1977 - 1 BvR 148/75
    Gegen das von der Bundesregierung unter anderem vorgetragene Argument der Steuerfreiheit der Stiftungsleistungen hatte der Beschwerdeführer eingewendet, die Ansprüche aus dem Vergleichsvertrag wären steuerlich nicht anders zu behandeln gewesen (BVerfGE 42, 263 (304)).
  • BVerfG, 06.12.2022 - 2 BvR 547/21

    Verfassungsbeschwerden gegen das Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz

    Das Gesetz über das Bundesverfassungsgericht regelt die Antragsänderung zwar nicht ausdrücklich; es ist jedoch seit langem geklärt, dass für eine zweckentsprechende Gestaltung des Verfahrens auf die sonst im Verfahrensrecht geltenden allgemeinen Grundsätze zurückgegriffen werden kann (vgl. BVerfGE 1, 109 ; 46, 321 ; 51, 405 ; 72, 122 ; 103, 195 ).
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86

    Verfassungsmäßigkeit des Vorbehalts der Gegenseitigkeit bei urheberrechtlichem

    Der Gesetzgeber hat bei der ihm obliegenden Inhaltsbestimmung (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG) nicht nur zu beachten, daß das Eigentum privatnützig auszugestalten ist und seine Nutzung dem Rechtsinhaber eine eigenverantwortliche Lebensgestaltung ermöglichen soll (vgl. BVerfGE 24, 367 (396); 46, 325 (334) [BVerfG 07.12.1977 - 1 BvR 148/75]; 50, 290 (341) [BVerfG 28.02.1979 - 2 BvR 84/79]; 52, 1 (30) [BVerfG 12.06.1979 - 1 BvL 19/76]).
  • BVerfG, 15.07.1997 - 1 BvR 1174/90

    Keine erhöhte Prozessgebühr bei Vertretung mehrerer Beschwerdeführer

    Das gilt im vorliegenden Verfahren um so mehr, als der besonderen Schwierigkeit der Sache bereits dadurch Rechnung getragen worden ist, daß im Kostenfestsetzungsverfahren unter Abweichung von der in § 91 Abs. 2 Satz 3 ZPO enthaltenen Regel die Erstattungsfähigkeit der Kosten beider Anwälte, die die Beschwerdeführer gemeinschaftlich vertreten hatten, anerkannt worden ist (vgl. dazu BVerfGE 46, 321 ; 87, 270 ).
  • BVerfG, 28.09.2023 - 2 BvR 739/17

    Teilweise erfolgreiche sofortige Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss

    Vielmehr sind die Besonderheiten des verfassungsgerichtlichen Verfahrens zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 46, 321 ; 81, 387 ; 87, 270 ; 88, 382 ; 89, 313 ; 98, 163 ).
  • BVerfG, 17.02.1995 - 1 BvR 697/93

    Erstattungs von Schreibauslagen im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Bei der Auslegung des Begriffs "notwendig" kann insbesondere auf die Maßstäbe des § 91 ZPO zurückgegriffen werden, soweit nicht Besonderheiten des verfassungsgerichtlichen Verfahrens entgegenstehen (vgl. BVerfGE 46, 321 [323]; 50, 254 [255]; 81, 387 [389]; 88, 382 [383]; 89, 313 [314]; Mellinghoff, in: Umbach/Clemens, BVerfGG -Kommentar 1992, § 34 a Rdnr. 17; Ulsamer, in: Maunz/Schmidt- Bleibtreu/Klein/Ulsamer, BVerfGG -Kommentar, Loseblatt, 3. Aufl., Stand: 13. Erg.Lfg.
  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 269/83

    Erstattung von Anwaltskosten im Verfassungsbeschwerdeverfahren bei gemeinsamer

    Bei der Anwendung dieser Vorschrift sind vielmehr auch die Besonderheiten des verfassungsgerichtlichen Verfahrens zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 46, 321 (323) [BVerfG 07.12.1977 - 1 BvR 148/75]).

    Im Gegenteil können im Verfassungsbeschwerdeverfahren - bei sachlich schwierigem und umfangreichem Streitstoff - einer Partei sogar die Kosten für die Vertretung durch zwei Rechtsanwälte als notwendige Auslagen zu erstatten sein (BVerfGE 46, 321 (323 f.) [BVerfG 07.12.1977 - 1 BvR 148/75]).

  • BVerfG, 22.06.1998 - 2 BvR 1516/93

    Zurückweisung von Erinnerungen im Verfassungsbeschwerdeverfahren:

    Diese Frage kann nicht im Wege eines schematischen Rückgriffs auf § 91 ZPO entschieden werden; vielmehr sind auch die Besonderheiten des verfassungsgerichtlichen Verfahrens zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 46, 321 [323]; - 87, 270 [272]).

    Wenn in einem Verfassungsbeschwerde-Verfahren mit einem umfangreichen und besonders schwierigen Verfahrensgegenstand eine mündliche Verhandlung stattfindet, zu der die dem Beschwerdeführer gegenüberstehenden Verfahrensbeteiligten für spezielle Rechtsgebiete besondere Kenner aufbieten, kann es unter dem Gesichtspunkt der "Waffengleichheit" erforderlich sein, die Mandatierung mehrerer Rechtsanwälte für notwendig zu halten (vgl. BVerfGE 46, 321 [324]).

  • BVerfG, 27.10.2010 - 1 BvR 2736/08

    Zurückweisung einer sofortiger Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss im

    Diese Regelung schließt es jedoch nicht aus, ergänzend Grundsätze des sonstigen Prozessrechts heranzuziehen, soweit dem nicht Besonderheiten des verfassungsgerichtlichen Verfahrens entgegen stehen (vgl. BVerfGE 46, 321 ; 50, 254 ; 81, 387 , 89, 313 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Juli 2008 - 2 BvR 274/03, 2 BvR 937/03 -, NJW 2008, S. 3207).

    Im Regelfall spricht nichts dagegen, die Grundsätze des § 91 ZPO entsprechend anzuwenden (vgl. BVerfGE 50, 254 ; 89, 313 ); eine schematische Anwendung der Regelungen der ZPO kommt indes nicht in Betracht (vgl. BVerfGE 46, 321 ).

  • BVerfG, 31.07.2008 - 2 BvR 274/03

    Kein Ersatz von Verdienstausfall als allgemeinem Prozessaufwand für ein

    Die Eigenständigkeit dieser Regelung schließt nicht aus, ergänzend Grundsätze des sonstigen Prozessrechts heranzuziehen, soweit dem nicht Besonderheiten des verfassungsgerichtlichen Verfahrens entgegenstehen (vgl. BVerfGE 46, 321 ; 81, 387 ).
  • BVerfG, 02.12.1993 - 2 BvR 1041/88

    Erfolglose Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss

    Die Eigenständigkeit dieser Regelung schließt nicht aus, ergänzend Grundsätze des sonstigen Prozeßrechts heranzuziehen, soweit dem nicht Besonderheiten des verfassungsgerichtlichen Verfahrens entgegenstehen (BVerfGE 46, 321 ; 50, 254 ).

    Deshalb kommt es darauf an, ob die vom Beschwerdeführer geltend gemachten Auslagen als notwendig im Sinne des § 34a BVerfGG anzusehen sind (vgl. BVerfGE 46, 321 ).

  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 402/87

    Erfolglose Erinnerung betreffend die Erstattung der Kosten eines zweiten

  • BVerfG, 21.03.2001 - 1 BvR 2307/94

    Ablehnung einer Tatbestandsberichtigung bzgl Urteil zum Entschädigungs- und

  • BVerfG, 22.07.1998 - 1 BvR 1183/90

    Zurückweisung einer Erinnerung im Verfassungsbeschwerdeverfahren:

  • BVerfG, 16.05.1994 - 2 BvR 196/92

    Notwendige Auslagen im verfassungsbeschwerde-Verfahren

  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 397/87

    Begriff der notwendigen Auslagen im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

  • BVerwG, 10.05.1990 - 5 C 1.87

    Grundstückserschließung - Flurbereinigungsverfahren - Bauland - Abfindung

  • BVerfG, 28.02.1979 - 1 BvR 275/74

    Umfang der notwendigen Auslagen im Verfassungsbeschwerde-Verfahrn - Gebühren des

  • BVerfG, 27.10.2010 - 2 BvR 2736/08

    Verfassungsbeschwerde gegen die Höhe der Entschädigung für die Enteignung zum

  • VerfGH Berlin, 11.03.2011 - VerfGH 85/07

    Teilweise erfolgreiche sofortige Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss im

  • LAG Baden-Württemberg, 10.11.2004 - 3 Ta 181/04

    Kostenerstattungsanspruch zweier Mitglieder einer Anwaltssozietät als

  • BVerwG, 16.07.1992 - 4 B 172.91

    Berücksichtigung von Planungsalternativen durch eine Planfeststellungsbehörde -

  • VG Potsdam, 17.11.1994 - 1 L 956/94

    Heilung des Mangels nicht nachgewiesener Prozessvollmacht im Revisionsverfahren;

  • VG München, 23.03.2012 - M 21 K 11.1093

    Eine zum Witwengeld jährlich im Dezember hinzutretende Sonderzahlung

  • VG Weimar, 27.09.2000 - 7 K 353/97

    Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung; Lärmgrenzwerte; Wochenendbetrieb

  • VG München, 26.07.2013 - M 21 K 12.4131

    Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge

  • BPatG, 10.10.2011 - 35 ZA (pat) 35/10
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